Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden?
Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, können ihn sich aber nicht leisten?
Der Europäische Sozialfonds (ESF) fördert 50% der Ausbildung-, Skript- sowie Prüfungskosten. Und Ihren Eigenanteil - also die andere Hälfte - können Sie sogar in 3 oder 6 kleinen Raten bei uns abzahlen! Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie.
Der Prämiengutschein kann bis zu 500,00 Euro Wert sein und kann einmal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Sie haben einen Prämiengutschein? Hier können Sie ihn einlösen: Prämiengutschein einlösen
Mehr Informationen zum Prämiengutschein:
www.bildungspraemie.info
Dieser gilt für Brandenburg und Nordrhein-Westfalen und ist ansonsten dem Prämiengutschein (siehe oben) gleich.
Mehr Informationen zum Bildungsscheck: www.masgf.brandenburg.de
Sie haben einen Bildungscheck? Hier können Sie ihn einlösen: Bildungscheck einlösen
Bitte lassen Sie sich von einem Berater der Arbeitsagentur über mögliche Förderungen beraten. Unter 0800 4 5555 00 können Sie dort ein Beratungsgespräch vereinbaren.(Bildungsgutscheine werden von uns nicht entgegen genommen.)
Sie sind derzeit bei der Bundeswehr oder deine Bundeswehrzeit ist vorbei?
Sie sind auf der Suche nach neuen Perspektiven?
Nutzen Sie die Chance mit uns und machen Sie eine Ausbildung bei OTL! Eine Förderung zu 100% der Gesamtkosten kommt für alle Soldaten in Frage.
Wir fertigen Ihnen ein entsprechendes Angebot zur Vorlage bei Ihrem Vorgesetzten an.
Starten Sie mit diesem simplen Leitfaden:
Sie können Ihren eigentlichen Beruf durch einen Unfall oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben? Zu jung für die Rente? Dann erstellen wir gerne für Ihre Rentenversicherungsanstalt ein Angebot zur Förderung und Weiterbildung in Ihrem neuen Aufgabengebiet.
Sie sind schon voll im Berufsleben, aber möchten endlich auf das nächste Level kommen?
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert Arbeitgeber und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen mit dem Weiterbildungsscheck - betrieblich. Hierzu zählen Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen sowie Sozialunternehmen ohne Größenbeschränkung.
Genauere Informationen erhalten Sie unter: www.sab.sachsen.de oder unter der Nummer 0351 4910-4930.
Selbständige aus Hamburg, die sich in der Aufbauphase befinden, können durch den Hamburger Weiterbildungsbonus unterstützt werden.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen an:
zwei P PLAN:PERSONAL GmbH
Wendenstraße 493
20537 Hamburg
Tel. (0 40) 2 11 12-5 36
E-Mail: info@weiterbildungsbonus.net
Internet: www.weiterbildungsbonus.net
Beratungsförderung
Vor allem in den Startlöchern einer Selbstständigkeit ist es sinnvoll, sich von einem erfahrenen Experten beraten zu lassen, der die Erfolgsaussichten einer Gründung erhöht. Aus diesem Grund werden Beratungsleistungen auch staatlich gefördert: Einen großen Teil des Beraterhonorars übernimmt der Staat! "Deutschland startet" kann dabei helfen, einen staatlich subventionierten Berater in deiner Region zu finden:
www.deutschland-startet.de
Fleißiges Lernen unterstützt der Freistaat Sachsen mit dem Weiterbildungsscheck - individuell.
Informationen zum Ablauf und Co. erhalten Sie dazu auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank: www.sab.sachsen.de
Das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung“ bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten zu erhalten:
https://www.forschung-fuer-das-saarland.de
In Sachsen fördert die Sächsische Aufbaubank Arbeitgeber mit dem Weiterbildungsscheck - betrieblich. Hierzu zählen Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen sowie Sozialunternehmen ohne Größenbeschränkung.
Genauere Informationen erhalten Sie unter: www.sab.sachsen.de oder unter der Nummer 0351 4910-4930.
Der Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 fördert die Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Hamburg. Unterstützt werden Arbeitnehmer in Elternzeit und Alleinerziehende sowie Geringqualifizierte und Beschäftigte mit Migrationshintergrund.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragstellende mindestens 15 Wochenstunden zu mehr als 450 EUR monatlich beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig ist.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen an:
zwei P PLAN:PERSONAL GmbH
Wendenstraße 493
20537 Hamburg
Tel. (0 40) 2 11 12-5 36
E-Mail: info@weiterbildungsbonus.net
Internet: www.weiterbildungsbonus.net